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Teilnahmebedingungen B2B Bonus-Programm

Stand 16. Februar 2026

1. Zweck und Anbieter

  1. Anbieter des Bonusprogramms („Programm“) ist die Cup Verde Coffee GmbH, USt-ID: DE356337532 („Cup Verde“).
  2. Das Programm richtet sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB („B2B-Kunden“).

2. Programmleistung

  1. Cup Verde gewährt teilnehmenden B2B-Kunden nach Erfüllung der Voraussetzungen (Ziff. 4) einen Warengutschein („Bonusguthaben“) in Höhe von 10 % der im jeweiligen Teilnahmezeitraum bei Cup Verde erzielten anrechenbaren Umsätze.
  2. Der Kickback wird nicht in bar ausgezahlt, sondern als Warengutschrift im Kundenkonto im Cup-Verde-Webshop bereitgestellt.
  3. Der Warengutschein ist nicht übertragbar, nicht verzinslich und nur nach Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen nutzbar.

3. Teilnahmeberechtigung, B2B-Nachweis und Freischaltung

  1. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Unternehmer (B2B-Kunden) mit gültigem Kundenkonto im Cup-Verde-Webshop.
  2. Die Teilnahme ist nicht automatisch. Sie setzt voraus:
    - Registrierung eines Kundenkontos im Cup-Verde-Webshop mit einer eindeutigen E-Mail-Adresse, und
    - Freischaltung durch Cup Verde (z.B. nach Anfrage an business@cupverde.coffee), und
    - Akzeptanz
    dieser Teilnahmebedingungen
  3. Cup Verde ist berechtigt (aber nicht verpflichtet), zur Prüfung der Unternehmereigenschaft einen B2B-Nachweis anzufordern (z.B. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Gewerbeschein, Handelsregisterauszug oder vergleichbare Nachweise).
  4. Cup Verde kann eine Freischaltung nach eigenem Ermessen verweigern oder widerrufen, insbesondere bei fehlendem Unternehmernachweis, unvollständigen Angaben oder Missbrauchsverdacht.

4. Voraussetzungen für den Anspruch (12-Monats-Zeitraum)

  1. Der Bonus-Anspruch entsteht nur, wenn der teilnehmende Kunde innerhalb eines zusammenhängenden Teilnahmezeitraums von 12 Monaten:
    - mindestens 4 (vier) Bestellungen tätigt und
    - einen Mindestumsatz von 600,00 EUR erreicht.
  2. Maßgeblich sind ausschließlich Bestellungen, die:
    - über das freigeschaltete Kundenkonto (Ziff. 6) erfolgen,
    - vollständig bezahlt sind,
    - nicht storniert oder erstattet wurden.
  3. Definition „anrechenbarer Umsatz“: Grundlage ist der Wert der gelieferten Ware nach Abzug von Stornierungen/Rückerstattungen. Versandkosten sind nicht anrechenbar.
    - Wenn Cup Verde im Shop Nettopreise ausweist/abrechnet (B2B-Kontext), erfolgt die Berechnung des Kickbacks auf Basis der Nettoumsätze.
    - Wenn Cup Verde im Shop Bruttopreise ausweist/abrechnet (B2C-Kontext), erfolgt die Berechnung des Kickbacks auf Basis der Bruttoumsätze.
    - Der Warengutschein wird stets in derselben Logik (Netto/Brutto) wie die zugrunde liegende Umsatzbasis im jeweiligen Kundenkonto gutgeschrieben.

5. Berechnung und Gutschriftzeitpunkt

  1. Cup Verde ermittelt nach Ablauf des jeweiligen 12-Monats-Teilnahmezeitraums den anrechenbaren Umsatz und den daraus resultierenden Bonus.
  2. Die Gutschrift erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf des Teilnahmezeitraums auf das Kundenkonto.
  3. Kickback-Beträge von insgesamt unter 10,00 EUR pro Teilnahmezeitraum werden nicht gutgeschrieben (Bagatellgrenze).

6. Kundenkonto / Identifikator (E-Mail-Adresse)

  1. Identifikator für die Teilnahme und Umsatzzuordnung ist das freigeschaltete Kundenkonto mit der dort hinterlegten E-Mail-Adresse.
  2. Umsätze über weitere/andere Konten oder E-Mail-Adressen werden nicht zusammengeführt. Der Kunde ist dafür verantwortlich, Bestellungen über das freigeschaltete Konto zu tätigen.

7. Einlösung des Warengutscheins

  1. Der Warengutschein kann ausschließlich im Cup-Verde-Webshop eingelöst werden.
  2. Der Warengutschein ist derzeit einlösbar für Kaffeekapseln und Kaffeebohnen. 
  3. Cup Verde kann bestimmte Produktgruppen von der Einlösung ausnehmen, insbesondere elektronische Geräte, Maschinen, Zubehör/Accessoires sowie weitere im Shop gekennzeichnete Artikel.
  4. Pro Bestellung kann nur ein Gutschein eingelöst werden. Eine Kombination mehrerer Gutscheine ist grundsätzlich ausgeschlossen.
  5. Cup Verde kann festlegen, dass der Warengutschein nicht mit bestimmten anderen Aktionen, Rabatten oder Gutscheinen kombinierbar ist, sofern dies im Bestellprozess entsprechend ausgewiesen wird.

8. Gültigkeit / Verfall des Warengutscheins (Bonus)

  1. Der Warengutschein ist 12 Monate ab dem Datum der Gutschrift gültig und verfällt nach Ablauf dieser Frist automatisch, sofern er nicht zuvor eingelöst wurde.
  2. Eine (Teil-)Auszahlung in bar ist ausgeschlossen.

9. Laufzeit, Verlängerung, Kündigung

  1. Das Programm gilt für den jeweiligen Kunden für einen Teilnahmezeitraum von 12 Monaten ab Freischaltung („Teilnahmebeginn“).
  2. Es verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern es nicht gemäß Ziff. 9.3 gekündigt wird.
  3. Kündigung:
    (a) Der Kunde kann jederzeit zum Ende des laufenden Teilnahmezeitraums kündigen (Textform, z.B. E-Mail).
    (b) Cup Verde kann jederzeit mit Wirkung zum Ende des laufenden Teilnahmezeitraums kündigen (Textform).
  4. Bereits bis zum Kündigungszeitpunkt gemäß diesen Bedingungen verdiente Kickback-Ansprüche bleiben unberührt (ausgenommen Bagatellgrenze Ziff. 5.3).

10. Änderungen des Programms (Zukunftsvorbehalt)

  1. Cup Verde ist berechtigt, das Programm (insbesondere Bonus-Höhe, Voraussetzungen, einlösbare Produktgruppen, Mindestumsätze/Bestellanzahl, Bagatellgrenze, Gültigkeitsdauer) für die Zukunft zu ändern, anzupassen oder auszusetzen, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, z.B. Markt- /Kostenentwicklung, Missbrauch, technische Umstellungen oder Anpassung der Vertriebsstrategie.
  2. Änderungen werden dem Kunden mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail an die im Kundenkonto hinterlegte Adresse mitgeteilt.
  3. Bereits bis zum Inkrafttreten der Änderung erwirtschaftete Ansprüche bleiben nach Maßgabe dieser Bedingungen bestehen.
  4. Bei wesentlichen Änderungen oder dauerhafter Aussetzung hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens.

11. Preis- und Verfügbarkeitsvorbehalt

  1. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Produktverfügbarkeit, Lieferfähigkeit, Lieferzeit oder eine bestimmte Sortimentszusammensetzung.
  2. Cup Verde ist berechtigt, Preise jederzeit anzupassen, insbesondere aufgrund von Rohwarenpreisen, Wechselkursen, Lieferketten, Steuern/Abgaben oder sonstigen Kostenentwicklungen. Maßgeblich ist stets der im Bestellprozess angezeigte Preis für die verfügbaren Produkte zum Zeitpunkt der Bestellung.
  3. Das Programm begründet keinen Anspruch auf dauerhafte Gewährung bestimmter Preisniveaus oder Sonderkonditionen außerhalb des ausdrücklich freigeschalteten Programms.

12. Missbrauch, Stornierungen, Rückerstattungen, Korrekturen

  1. Stornierte oder erstattete Bestellungen werden bei der Umsatzberechnung nicht berücksichtigt; bereits gutgeschriebene Kickbacks können entsprechend korrigiert/verrechnet werden.
  2. Bei Missbrauch (z.B. Manipulation, Umgehung, betrügerische Handlungen) kann Cup Verde die Teilnahme sperren und Kickbacks verweigern bzw. bereits gutgeschriebene Beträge zurücksetzen.

13. Keine Kaufverpflichtung / keine Mindestabnahme / Freiwilligkeit

  1. Das Programm begründet keine Verpflichtung des Kunden, Waren zu kaufen oder Mindestmengen abzunehmen.
  2. Es handelt sich um eine freiwillige Bonusleistung, die nur unter den Bedingungen dieses Programms gewährt wird.

14. Haftung

  1. Cup Verde haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Cup Verde übernimmt insbesondere keine Haftung für technische Unterbrechungen, die eine Teilnahme/Umsatzzuordnung vorübergehend beeinträchtigen, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

15. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 
  2. Gerichtsstand für Kaufleute ist Hamburg, sofern zulässig. 
  3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam; anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Regelung.

Cup Verde, 18. Februar 2026