Teilnahmebedingungen B2B Bonus-Programm
Stand 16. Februar 2026
1. Zweck und Anbieter
- Anbieter des Bonusprogramms („Programm“) ist die Cup Verde Coffee GmbH, USt-ID: DE356337532 („Cup Verde“).
- Das Programm richtet sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB („B2B-Kunden“).
2. Programmleistung
- Cup Verde gewährt teilnehmenden B2B-Kunden nach Erfüllung der Voraussetzungen (Ziff. 4) einen Warengutschein („Bonusguthaben“) in Höhe von 10 % der im jeweiligen Teilnahmezeitraum bei Cup Verde erzielten anrechenbaren Umsätze.
- Der Kickback wird nicht in bar ausgezahlt, sondern als Warengutschrift im Kundenkonto im Cup-Verde-Webshop bereitgestellt.
- Der Warengutschein ist nicht übertragbar, nicht verzinslich und nur nach Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen nutzbar.
3. Teilnahmeberechtigung, B2B-Nachweis und Freischaltung
- Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Unternehmer (B2B-Kunden) mit gültigem Kundenkonto im Cup-Verde-Webshop.
- Die Teilnahme ist nicht automatisch. Sie setzt voraus:
- Registrierung eines Kundenkontos im Cup-Verde-Webshop mit einer eindeutigen E-Mail-Adresse, und
- Freischaltung durch Cup Verde (z.B. nach Anfrage an business@cupverde.coffee), und
- Akzeptanz dieser Teilnahmebedingungen - Cup Verde ist berechtigt (aber nicht verpflichtet), zur Prüfung der Unternehmereigenschaft einen B2B-Nachweis anzufordern (z.B. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Gewerbeschein, Handelsregisterauszug oder vergleichbare Nachweise).
- Cup Verde kann eine Freischaltung nach eigenem Ermessen verweigern oder widerrufen, insbesondere bei fehlendem Unternehmernachweis, unvollständigen Angaben oder Missbrauchsverdacht.
4. Voraussetzungen für den Anspruch (12-Monats-Zeitraum)
- Der Bonus-Anspruch entsteht nur, wenn der teilnehmende Kunde innerhalb eines zusammenhängenden Teilnahmezeitraums von 12 Monaten:
- mindestens 4 (vier) Bestellungen tätigt und
- einen Mindestumsatz von 600,00 EUR erreicht. - Maßgeblich sind ausschließlich Bestellungen, die:
- über das freigeschaltete Kundenkonto (Ziff. 6) erfolgen,
- vollständig bezahlt sind,
- nicht storniert oder erstattet wurden. - Definition „anrechenbarer Umsatz“: Grundlage ist der Wert der gelieferten Ware nach Abzug von Stornierungen/Rückerstattungen. Versandkosten sind nicht anrechenbar.
- Wenn Cup Verde im Shop Nettopreise ausweist/abrechnet (B2B-Kontext), erfolgt die Berechnung des Kickbacks auf Basis der Nettoumsätze.
- Wenn Cup Verde im Shop Bruttopreise ausweist/abrechnet (B2C-Kontext), erfolgt die Berechnung des Kickbacks auf Basis der Bruttoumsätze.
- Der Warengutschein wird stets in derselben Logik (Netto/Brutto) wie die zugrunde liegende Umsatzbasis im jeweiligen Kundenkonto gutgeschrieben.
5. Berechnung und Gutschriftzeitpunkt
- Cup Verde ermittelt nach Ablauf des jeweiligen 12-Monats-Teilnahmezeitraums den anrechenbaren Umsatz und den daraus resultierenden Bonus.
- Die Gutschrift erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf des Teilnahmezeitraums auf das Kundenkonto.
- Kickback-Beträge von insgesamt unter 10,00 EUR pro Teilnahmezeitraum werden nicht gutgeschrieben (Bagatellgrenze).
6. Kundenkonto / Identifikator (E-Mail-Adresse)
- Identifikator für die Teilnahme und Umsatzzuordnung ist das freigeschaltete Kundenkonto mit der dort hinterlegten E-Mail-Adresse.
- Umsätze über weitere/andere Konten oder E-Mail-Adressen werden nicht zusammengeführt. Der Kunde ist dafür verantwortlich, Bestellungen über das freigeschaltete Konto zu tätigen.
7. Einlösung des Warengutscheins
- Der Warengutschein kann ausschließlich im Cup-Verde-Webshop eingelöst werden.
- Der Warengutschein ist derzeit einlösbar für Kaffeekapseln und Kaffeebohnen.
- Cup Verde kann bestimmte Produktgruppen von der Einlösung ausnehmen, insbesondere elektronische Geräte, Maschinen, Zubehör/Accessoires sowie weitere im Shop gekennzeichnete Artikel.
- Pro Bestellung kann nur ein Gutschein eingelöst werden. Eine Kombination mehrerer Gutscheine ist grundsätzlich ausgeschlossen.
- Cup Verde kann festlegen, dass der Warengutschein nicht mit bestimmten anderen Aktionen, Rabatten oder Gutscheinen kombinierbar ist, sofern dies im Bestellprozess entsprechend ausgewiesen wird.
8. Gültigkeit / Verfall des Warengutscheins (Bonus)
- Der Warengutschein ist 12 Monate ab dem Datum der Gutschrift gültig und verfällt nach Ablauf dieser Frist automatisch, sofern er nicht zuvor eingelöst wurde.
- Eine (Teil-)Auszahlung in bar ist ausgeschlossen.
9. Laufzeit, Verlängerung, Kündigung
- Das Programm gilt für den jeweiligen Kunden für einen Teilnahmezeitraum von 12 Monaten ab Freischaltung („Teilnahmebeginn“).
- Es verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern es nicht gemäß Ziff. 9.3 gekündigt wird.
- Kündigung:
(a) Der Kunde kann jederzeit zum Ende des laufenden Teilnahmezeitraums kündigen (Textform, z.B. E-Mail).
(b) Cup Verde kann jederzeit mit Wirkung zum Ende des laufenden Teilnahmezeitraums kündigen (Textform). - Bereits bis zum Kündigungszeitpunkt gemäß diesen Bedingungen verdiente Kickback-Ansprüche bleiben unberührt (ausgenommen Bagatellgrenze Ziff. 5.3).
10. Änderungen des Programms (Zukunftsvorbehalt)
- Cup Verde ist berechtigt, das Programm (insbesondere Bonus-Höhe, Voraussetzungen, einlösbare Produktgruppen, Mindestumsätze/Bestellanzahl, Bagatellgrenze, Gültigkeitsdauer) für die Zukunft zu ändern, anzupassen oder auszusetzen, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, z.B. Markt- /Kostenentwicklung, Missbrauch, technische Umstellungen oder Anpassung der Vertriebsstrategie.
- Änderungen werden dem Kunden mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail an die im Kundenkonto hinterlegte Adresse mitgeteilt.
- Bereits bis zum Inkrafttreten der Änderung erwirtschaftete Ansprüche bleiben nach Maßgabe dieser Bedingungen bestehen.
- Bei wesentlichen Änderungen oder dauerhafter Aussetzung hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens.
11. Preis- und Verfügbarkeitsvorbehalt
- Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Produktverfügbarkeit, Lieferfähigkeit, Lieferzeit oder eine bestimmte Sortimentszusammensetzung.
- Cup Verde ist berechtigt, Preise jederzeit anzupassen, insbesondere aufgrund von Rohwarenpreisen, Wechselkursen, Lieferketten, Steuern/Abgaben oder sonstigen Kostenentwicklungen. Maßgeblich ist stets der im Bestellprozess angezeigte Preis für die verfügbaren Produkte zum Zeitpunkt der Bestellung.
- Das Programm begründet keinen Anspruch auf dauerhafte Gewährung bestimmter Preisniveaus oder Sonderkonditionen außerhalb des ausdrücklich freigeschalteten Programms.
12. Missbrauch, Stornierungen, Rückerstattungen, Korrekturen
- Stornierte oder erstattete Bestellungen werden bei der Umsatzberechnung nicht berücksichtigt; bereits gutgeschriebene Kickbacks können entsprechend korrigiert/verrechnet werden.
- Bei Missbrauch (z.B. Manipulation, Umgehung, betrügerische Handlungen) kann Cup Verde die Teilnahme sperren und Kickbacks verweigern bzw. bereits gutgeschriebene Beträge zurücksetzen.
13. Keine Kaufverpflichtung / keine Mindestabnahme / Freiwilligkeit
- Das Programm begründet keine Verpflichtung des Kunden, Waren zu kaufen oder Mindestmengen abzunehmen.
- Es handelt sich um eine freiwillige Bonusleistung, die nur unter den Bedingungen dieses Programms gewährt wird.
14. Haftung
- Cup Verde haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Cup Verde übernimmt insbesondere keine Haftung für technische Unterbrechungen, die eine Teilnahme/Umsatzzuordnung vorübergehend beeinträchtigen, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
15. Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand für Kaufleute ist Hamburg, sofern zulässig.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam; anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Regelung.
Cup Verde, 18. Februar 2026